Nach monatelangem Ringen liegt nun ein Kompromiss zum Lieferkettengesetz vor. KOLPING INTERNATIONAL begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf deutsche Unternehmen künftig zur Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette verpflichtet werden.
Deutschland nimmt damit schrittweise Abstand vom Prinzip der freiwilligen Unternehmensverantwortung beim Schutz von Menschenrechten. Die Einhaltung der Pflichten soll fortan von einer Behörde kontrolliert werden. Diese kann Verstöße mit Bußgeldern und Ausschlüssen von der öffentlichen Vergabe sanktionieren. Positiv ist auch, dass NGOs und Gewerkschaften zukünftig leichter im Namen von Betroffenen klagen können.
„Im parlamentarischen Verfahren erhoffen wir uns dennoch dringliche Nachbesserungen“, so Dr. Markus Demele, Generalsekretär von KOLPING INTERNATIONAL. „Vor allem die Abstufung bei den Sorgfaltspflichten schränkt die Wirksamkeit des Gesetzes stark ein. Es reicht nicht, nur die direkten Zulieferer unmittelbar im Blick zu haben und bei allen weiteren auf Hinweise auf Menschenrechtsverstöße durch Dritte zu warten. Da sind die Leitsätze der Vereinten Nationen längst weiter.“
KOLPING INTERNATIONAL und das Kolpingwerk Deutschland sind Teil der „Initiative Lieferkettengesetz“, in der sich über 100 Organisationen zusammengeschlossen haben.
Text: Kolping International 2021