Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Verbandsbeitrag1, dem Zustiftungsbetrag2 und dem Ortsbeitrag3. Jede Kolpingsfamilie legt die Höhe des Mitgliedsbeitrages für die folgenden Beitragsstufen fest:

Stufe 10Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre
Stufe 20Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft mit einem Kolpingmitglied
Stufe 3018 bis einschließlich 26 Jahre
Stufe 40ab 27 Jahre
Stufe 50ab 27 Jahre, in häuslicher Gemeinschaft mit Kolpingmitglied
Stufe 60Sozialbeitrag (ab 18 Jahre)

Beispielhaft führen wir hier die Beitragshöhen einzelner Kolpingsfamilien in den o.g. Beitragsstufen auf. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Es empfiehlt sich immer, sich direkt mit der jeweiligen Kolpingsfamilie in Verbindung zu setzen.

Kolpingsfamilie \ Beitragsstufe102030405060
Elmpt12 €0 €24 €48 €24 €12 €
Mönchengladbach12 €24 €54 €21 €
Willich12 €0 €26 €44 €26 €12 €
Kolpingsfamilie der Kolpinggruppen12 €0 €24 €42 €18 €12 €

Erläuterungen:

  1. Die Höhe des Verbandsbeitrags ist von der Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland festgelegt worden. Er wird an das Kolpingwerk Deutschland weitergeleitet und dient der Finanzierung der verbandlichen Arbeit auf Diözesan-, Bundes- und internationaler Ebene. ↩︎
  2. Die Höhe des Zustiftungsbetrages ist von der Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland festgelegt worden. Er wird an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland weitergeleitet und erhöht das Stiftungskapital, das dauerhaft zur Verfügung steht und nicht verbraucht wird. Mit den Erträgen der Stiftung wird die Arbeit des Bundesverbandes und der Diözesanverbände finanziell unterstützt. ↩︎
  3. Der Ortsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung der jeweiligen Kolpingsfamilie festgelegt und verbleibt bei der Kolpingsfamilie für ihre Arbeit. Dadurch, dass der Ortsbeitrag von jeder Kolpingsfamilie selbst festgelegt werden kann, unterscheiden sich auch die Mitgliedsbeiträge. ↩︎