You are currently viewing ZOOM zum neuen Beitrag

ZOOM zum neuen Beitrag

  • Beitrags-Kategorie:allgemein

Ab 2023 gilt im Kolpingwerk eine neue Beitragsordnung – 25 Verantwortliche aus Kolpingsfamilien ließen sich am Montag dazu von Diözesangeschäftsführer Peter Witte informieren.

Rund eine Stunde lang erläuterte Peter Witte die Hintergründe und auch die zukunftsweisenden Veränderungen in der Beitragsordnung – eine weitere Stunde stand für Fragen und Einschätzungen der Teilnehmer*innen zur Verfügung und wurde rege genutzt.

Im November 2021 hat die Bundesversammlung – unter Beteiligung der Delegierten aus dem Diözesanverband Aachen – eine neue Beitragsordnung beschlossen, die ab 2023 gilt. Diese zeichnet sich vor allem durch eine zeitgemäße Gestaltung der Beitragsstufen aus: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zahlen künftig bis zum 26. Lebensjahr geringere Beiträge als Erwachsene ab 27 Jahren. Zudem wird der Ehepaarbeitrag nun auf alle Menschen, die „in häuslicher Gemeinschaft“ wohnen ausgeweitet. Nicht zuletzt wird ein reduzierter Sozialbeitrag ganz neu eingeführt.

Insgesamt verringern sich die Beitragsstufen von 17 auf 7, was insgesamt zu einer Vereinfachung führt. Peter Witte erläuterte aber auch, dass die Kolpingsfamilien selbst entscheiden können, wie hoch künftig der Ortsbeitrag sein soll, der in der Kolpingsfamilie verbleibt, während der Verbandsbeitrag und der Zustiftungsbetrag an den Bundesverband abgeführt werden. Vor dem Hintergrund gestiegener Kosten und der Tatsache, dass die letzte Erhöhung der Beiträge bereits 1996 bzw. 2006 mit der Einführung des Zustiftungsbetrages gewesen ist, ermunterte er die Verantwortlichen, den Ortsbeitrag verantwortlich anzupassen.

Als nächstes sind nun die Verantwortlichen am Zug, das Thema in ihren jeweiligen Vorstand einzubringen.


Weitere Informationen zur neuen Beitragsordnung finden sich im Menü Service / Beitragsordnung.