Noch im zweiten Lockdown kommen erschreckende Neuigkeiten aus der Textil- und Bekleidungsbranche, den Handelsverbänden Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE). Durch die lange Schließdauer im Einzelhandel liegt die gesamte Winterkollektion noch auf der Stange und in den Lagern der Unternehmen. Veraltet, unzeitgemäß, unverkäuflich. Zur beginnenden Frühlingskollektion will kein Kunde mehr Ski-und Winterkleidung kaufen, kann die Rabattschlacht durch Corona nicht den Lagerabverkauf beflügeln. Ein Totalverlustgeschäft für die Textilbranche, für die Händler. Aber was soll nun mit der Kleidung geschehen?
Nach Recherchen von Greenpeace drohen, ganz gegen geltende Bestimmungen, zum Frühjahr 500 Millionen Kleidungsstücken geschreddert zu werden. Die Umweltorganisation verschickt derzeit Briefe an bundesweit rund 130 deutsche Abfallbehörden mit der Aufforderung, die infrage kommenden Modehändler und -hersteller auf drohende Gesetzesverstöße hinzuweisen und ihnen Konsequenzen bei Verstößen anzudrohen.
Den Hebel für die Aktion bietet eine erst seit Oktober 2020 geltende Neuregelung im Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit der Eigentümer von Artikeln aller Art deutlich stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. „Beim Vertrieb der Erzeugnisse ist dafür zu sorgen, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden“, heißt es nun im Gesetz.
Die Aussichten auf Erfolg, die Ware als Spende oder Lagerung, Andienung an Dritte oder die öffentliche Hand abzugeben, sind dabei bisher noch nicht final geklärt. Fachjuristen gehen davon aus, dass das Gesetz auch ohne konkretisierende Rechtsverordnung vollzogen werden könne. Verstöße gegen die Obhutspflicht des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollte, so Greenpeace, dringend geahndet werden.