You are currently viewing Sozialwahl 2023

Sozialwahl 2023

  • Beitrags-Kategorie:allgemein

Für die gesetzlichen Sozialversicherungen ist es von der Gesetzgebung nach dem Prinzip der Selbstverwaltung vorgesehen, dass sich die Versicherten im sog. Verwaltunsgrat der Krankenkassen bzw. in den Vertretungen der anderen Sozialkassen (Rentenkassen und Berufsgenossenschaft) selbst verwalten und vertreten. Dazu finden alle sechs Jahr die sog. Sozialwahlen statt, an denen alle gesetzlichen Versicherten per Briefwahl teilnehmen können.

Mit der „ACA“, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen“ haben sich das Kolpingwerk Deutschland, die KAB (Kath. Arbeitnehmerbewegung) sowie der Bundesverband Evangelischer Arbeitsorganisationen zu einer ökumenischen Initiative zusammengeschlossen, um die Sozialversicherungen mitzugestalten. Daher stehen bei den Sozialwahlen auch Kandidat*innen des ACA zur Wahl, die aus den drei Mitgliedsverbänden kommen.

Die nächsten Sozialwahlen finden im Frühjahr 2023 statt. Stichtag für die Stimmabgabe ist der 31. Mai 2023.

Alle wichtigen Informationen zur Sozialwahl bei den Krankenkassen, der Rentenversicherung und den Berufsgenossenschaften geben der Wahlbeauftragte der Bundesregierung, Peter Weiß, sowie Michael Foitlinski, stellv. Vorsitzender der ACA NRW und Josef Meiers, Geschäftsführer der ACA NRW.