Vor zwei Wochen wurde beschlossen, dass „bedürftige Kinder“ einen Zuschuss von 150 Euro zum Kauf von Laptops oder anderen Geräten für den digitalen Unterricht erhalten sollen.
Viele haben sich bereits dazu geäußert, dass erstens 150 Euro sehr, sehr wenig für einen PC sind (1), und dass die notwendige Medienkompetenz leider nicht „mit-gekauft“ werden kann (2). Dies wollen wir an dieser Stelle nicht vertiefen.
Wir wollen vielmehr dazu anregen, bei der Anschaffung eines Gerätes einen Gebraucht-Kauf in Betracht zu ziehen.
Kommt nicht in Frage? – Wieso eigentlich nicht! Wer zur Miete wohnt oder ein Haus gekauft hat, hat schon viel Geld für etwas „Gebrauchtes“ ausgegeben. Der Automarkt würde ohne den Gebrauchtwagenhandel (welch schönes Wort!) wohl gar nicht funktionieren.
Gebrauchte PCs, Tablets oder Handys können aus abgelaufenen Leasing-Verträgen laufen, es können aber auch an Online-Händler zurückgegebene Geräte sein. Kauft man sie in einem entsprechenden Shop, erhält man in der Regel runderneuerte und geprüfte Ware mit dem üblichen 14-tägigen Widerrufs-/Rückgaberecht und der gesetzlichen Garantie (beides nicht unwichtige Details, die bei Privatverkäufen häufig explizit ausgeschlossen werden).
Viele Online-Händler haben spezielle Seiten mit den Angeboten von Ausstellungs-, Retouren- oder B-Ware. (z.B. bei Conrad oder Notebooksbilliger). Hier lohnt sich ein Blick in die Tiefen der Menüs seines Lieblings-Händlers.
Daneben gibt es auch Händler, die sich komplett auf den Handel mit gebrauchten Geräten spezialisiert haben. Rebuy ist so ein Händler, der im Übrigen auch Dinge von Privatpersonen ankauft. „Premium Computer aus zweiter Hand“ erhält man auf Green Panda und auch auf Gebrauchtcomputer24 findet man so einiges.
Übrigens: Ausrangierte Handys kann man im Rahmen der „Aktion Schutzengel“ an das katholische Missionswerk „Missio“ in Aachen spenden. Kolpinggruppen und andere Organisationen bieten dazu Abgabestellen an, die man in dieser Übersichtskarte herausfinden kann.