Extrem knapp formuliert, besagt das Personenprinzip (in der katholischen Soziallehre), dass jeder Mensch einmalig und individuell ist. Daher sind nicht alle Menschen gleich, haben aber die gleiche Würde. Und das setzen alle Individuen am besten solidarisch (Solidaritätsprinzip) um, achten einander und unterstützen sich wenn nötig. Menschen und Gruppen agieren möglichst eigenständig. Allein dort, wo der Einzelne oder eine Gruppe überfordert ist, darf und soll die nächsthöhere Ebene unterstützen (Subsidiaritätsprinzip).
Diese Prinzipien fanden bereits recht früh und in der Folgezeit eine immer konsequentere Anwendung in den katholischen Verbänden. Ja, sie sind bedeutende Wesensmerkmale für die Verbände und so auch im Kolpingwerk geworden. Waren früher noch z.B. die Präsides automatisch die Vorsitzenden der Kolpingsfamilien, so wird nun seit vielen Jahrzehnten der Vorstand und auch der Präses/die Geistl. Leitung demokratisch gewählt. Und Frauen dürfen auch schon lange Mitglied bei Kolping werden. Menschen umfassend an Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen, ist ein großer Wert genauso wie die eigenständige, ehrenamtliche Leitung im Kolpingwerk.
Die verbandlichen Satzungen garantieren und fordern genau das. Im Kirchenrecht, das die kirchlichen Strukturen z.B. in der Pfarrei und im Bistum regelt, finden diese Prinzipien nicht so konsequente Anwendung. Warum eigentlich?!!
Das mag ich an den katholischen Verbänden, am Kolpingwerk, dass hier der Mensch ohne jeden Unterschied geachtet wird in seiner Würde und in seinen Rechten. Der Mensch zählt, und Gott zählt deshalb nicht weniger! Beides schließt sich gegenseitig nicht aus. Im Zusammenspiel wird beides deutlicher. (Siehe auch den Impuls vom 14.07.24 über die „Schnittmenge“)
Treu Kolping